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Wahlen und Parteien

Dieses Thema behandelt Wahlen und Parteien in Deutschland, vor allem die Bundestagswahl. Wichtig sind das Wahlrecht (in der Regel ab 18 Jahren für deutsche Staatsangehörige), der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme und die 5-Prozent-Hürde. Diese drei Punkte werden im Fragenkatalog besonders häufig geprüft, oft mit Fragen, die die beiden Stimmen verwechseln sollen.

Erststimme und Zweitstimme (Beispiel) Stimmzettel (Beispiel) Erststimme (Person im Wahlkreis) Kandidatin A Kandidat B Zweitstimme (Partei) Partei A Partei B
Mit der Erststimme wird eine Person gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei.
Die 5-Prozent-Hürde (Beispiel) 5-Prozent-Hürde 32 % 24 % 11 % 6 % 3 % Partei A Partei B Partei C Partei D Partei E
Nur Parteien mit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen (oder drei Direktmandaten) ziehen regulär in den Bundestag ein. Partei E bleibt hier unter der Hürde.

Eine weitere häufige Falle: Manche Fragen zu Parteien oder zur Fraktionsbildung setzen voraus, dass eine Partei zuerst die 5-Prozent-Hürde überwindet, bevor Sitzverteilung und Fraktionsstärke überhaupt eine Rolle spielen. Wer diese Reihenfolge kennt, erkennt solche Fragen schneller. Auch der Unterschied zwischen Regierung und Opposition wird geprüft: Nach der Wahl bilden die Parteien mit Mehrheit meist eine Koalition und stellen die Regierung, die übrigen Parteien im Bundestag bilden die Opposition.

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