Frage 128 · Bundesweite Frage
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
- A Abgeordnete. ✓ Richtige Antwort
- B Kanzlerinnen/Kanzler.
- C Botschafterinnen/Botschafter.
- D Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.
Erklärung
In Deutschland werden die Personen, die von den Bürgerinnen und Bürgern in ein Parlament (Bundestag oder Landtag) gewählt werden, Abgeordnete genannt. Der Kanzler wird vom Bundestag gewählt, Ministerpräsidenten werden von den Landesparlamenten gewählt, und Botschafter sind ernannte Diplomaten, die nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.
Tipps
- Identifizieren Sie Schlüsselwörter wie „von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt“ und „Parlament“.
- Schließen Sie Titel aus dem Exekutivbereich (Regierungschefs) und dem diplomatischen Dienst aus.
- Denken Sie daran: Parlamentarier haben einen generischen Begriff, während Positionen wie Regierungschef oder Diplomat Ämter beschreiben, nicht die Rolle eines direkt vom Volk gewählten Vertreters.
