Frage 98 · Bundesweite Frage
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
- A dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
- B kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren. ✓ Richtige Antwort
- C muss die Bundespräsidentin/der Bundespräsident zuvor ihr/sein Einverständnis geben.
- D dürfen die Wählerinnen/Wähler dieser Abgeordneten noch einmal wählen.
Erklärung
Mitglieder des Bundestages haben ein freies Mandat (Art. 38 GG) und behalten ihren Sitz auch bei einem Fraktionswechsel. Solche Wechsel können das Sitzverhältnis im Bundestag verändern, was sich darauf auswirken kann, ob die Regierungskoalition noch über eine Mehrheit verfügt, um Gesetze zu verabschieden oder Vertrauensabstimmungen zu überstehen.
Tipps
- Achten Sie auf Hinweise zum freien Mandat: Abgeordnete sind nicht gebunden und verlieren ihren Sitz nicht durch Fraktionswechsel.
- Schließen Sie Optionen aus, die eine Zustimmung des Bundespräsidenten oder sofortige Neuwahlen vorschlagen – diese sind bei Fraktionswechseln nicht erforderlich.
- Berücksichtigen Sie praktische Konsequenzen: Die Stabilität der Regierung hängt von parlamentarischen Mehrheiten ab; Änderungen in der Fraktionszugehörigkeit können diese Arithmetik beeinflussen.
- Seien Sie vorsichtig bei Optionen, die den Verlust grundlegender parlamentarischer Rechte wie der Teilnahme an Sitzungen suggerieren – Mandate bleiben beim einzelnen Abgeordneten.
