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Grundrechte und Grundgesetz

Dieses Thema behandelt das Grundgesetz und die Grundrechte, die darin garantiert sind. Das Grundgesetz ist seit 1949 die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es beginnt mit Artikel 1, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt, und listet danach weitere Grundrechte auf: Gleichberechtigung von Frau und Mann, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und weitere.

Wichtig für den Test ist, dass Grundrechte den Staat binden, nicht nur eine allgemeine Absichtserklärung sind. Der Staat darf also nicht einfach ein Gesetz beschließen, das ein Grundrecht ohne triftigen Grund einschränkt, und Gerichte können solche Gesetze für verfassungswidrig erklären.

Eine häufige Falle: Grundrechte gelten in Deutschland weitgehend für alle Menschen, die sich hier aufhalten, nicht nur für deutsche Staatsangehörige. Nur wenige Grundrechte, etwa das Wahlrecht bei Bundestagswahlen oder die Versammlungsfreiheit in einigen Auslegungen, sind ausdrücklich an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden ("Deutschenrechte"). Fragen zu einzelnen Artikeln des Grundgesetzes verwechseln außerdem gern ähnliche Begriffe, etwa Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, die zwar verwandt, aber nicht identisch sind.

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