Frage 12 · Bundesweite Frage
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- A Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- B Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- C Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden. ✓ Richtige Antwort
- D Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Erklärung
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht, das durch das Grundgesetz (Art. 5) garantiert wird. Sie kann unter strengen Bedingungen durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden, aber nicht abgeschafft werden. Selbst Verfassungsänderungen können den Kern der Grundrechte und der verfassungsmäßigen Ordnung nicht aufheben.
Tipps
- Achten Sie auf das Stichwort "Grundrecht"; Grundrechte haben besonderen Schutz.
- Erinnern Sie sich daran, dass Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern, aber der Kern der verfassungsmäßigen Ordnung und der Grundrechte nicht abgeschafft werden kann (Ewigkeitsklausel-Prinzipien).
- Schließen Sie Antworten aus, die vorschlagen, dass ein einzelnes Gremium (z. B. nur der Bundesrat) Rechte abschaffen kann – das ist falsch.
- Seien Sie vorsichtig bei Optionen, die sich nur auf Abstimmungsschwellen konzentrieren; prozedurale Mehrheiten erlauben nicht die Abschaffung geschützter Rechte.
