Frage 17 · Bundesweite Frage
Die deutschen Gesetze verbieten …
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Die deutschen Gesetze verbieten …
- A Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- B Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
- C Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- D Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. ✓ Richtige Antwort
Erklärung
Das Grundgesetz Deutschlands schützt grundlegende Freiheiten wie Meinungsäußerung, Versammlung und das Petitionsrecht. Was ausdrücklich verboten ist, ist die Ungleichbehandlung durch den Staat, was das verfassungsmäßige Gleichheitsprinzip widerspiegelt (keine Diskriminierung durch öffentliche Behörden).
Tipps
- Achten Sie auf das Verb „verbieten“: Grundlegende Freiheiten sind in der Regel geschützt, nicht verboten.
- Nutzen Sie das Ausschlussverfahren: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Petitionsrecht sind im Grundgesetz garantierte Rechte.
- Achten Sie auf das Gleichheitsprinzip: Der Staat darf nicht diskriminieren; ungleiche Behandlung durch öffentliche Behörden ist verboten.
- Erinnern Sie sich an wichtige Artikel: Meinungsfreiheit (Art. 5), Versammlungsfreiheit (Art. 8), Petitionsrecht (Art. 17), Gleichheit/Nichtdiskriminierung (Art. 3).
