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Rechtsstaat und Gerichte

Dieses Thema behandelt den Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und das Gerichtssystem. Im Rechtsstaat ist staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden, Bürgerinnen und Bürger können sich gegen staatliche Entscheidungen vor Gericht wehren. Zentral für den Test ist die Gewaltenteilung: die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative sind getrennt und kontrollieren sich gegenseitig, damit keine Institution zu viel Macht bekommt.

Gewaltenteilung in Deutschland Staatsgewalt Legislative Bundestag, Bundesrat Exekutive Regierung, Verwaltung Judikative unabhängige Gerichte
Die drei Gewalten sind getrennt und kontrollieren sich gegenseitig.

Eine häufige Falle: Fragen verwechseln gern, welches Gericht wofür zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind, es ist kein normales Gericht für Alltagsstreitigkeiten. Auch die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter von der Regierung wird häufig abgefragt: Gerichte entscheiden unabhängig, nicht nach Anweisung der Exekutive.

Wichtig ist außerdem, dass jede Person das Recht hat, staatliche Entscheidungen von einem Gericht überprüfen zu lassen, zum Beispiel einen Bescheid einer Behörde. Dieses Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz steht selbst im Grundgesetz und gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person deutsche Staatsangehörige ist oder nicht.

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