Frage 278 · Bundesweite Frage
Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein…
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …
- A im Rollstuhl sitzt. ✓ Richtige Antwort
- B keine Erfahrung hat.
- C zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- D kein Englisch spricht.
Erklärung
Jemanden allein aufgrund einer Behinderung (z. B. der Nutzung eines Rollstuhls) nicht einzustellen, ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland unzulässige Diskriminierung. Die anderen aufgeführten Gründe (fehlende Erfahrung, unrealistische Gehaltsvorstellungen, fehlende berufsrelevante Sprachkenntnisse) sind arbeitsbezogene Kriterien und können legitime Ablehnungsgründe sein.
Tipps
- Achten Sie auf den Ausdruck „nur deshalb“ und prüfen Sie, ob der Grund ein geschütztes Merkmal ist (z. B. Behinderung, Ethnie, Religion, Alter, Geschlecht). Diese deuten auf Diskriminierung hin.
- Unterscheiden Sie zwischen geschützten Merkmalen und arbeitsbezogenen Kriterien wie Qualifikationen, Erfahrung, Leistung oder angemessenen beruflichen Anforderungen (wie notwendige Sprachkenntnisse).
- Nutzen Sie das Ausschlussverfahren: Entfernen Sie Optionen, die eindeutig mit beruflicher Fähigkeit oder Verhandlungsfaktoren (Erfahrung, Gehalt, erforderliche Fähigkeiten) verbunden sind.
- Denken Sie daran, dass das GG gegen ungleiche Behandlung aufgrund inhärenter persönlicher Merkmale schützt, nicht gegen berufliche Mängel.
