Glossar: Begriffe aus dem Einbürgerungstest
Dieses Glossar erklärt Begriffe, die im Fragenkatalog zum Leben-in-Deutschland-Test und Einbürgerungstest häufig vorkommen. Jeder Begriff wird in ein bis drei kurzen Sätzen erklärt, ohne juristische Feinheiten. Für eine verbindliche rechtliche Einordnung im eigenen Fall hilft die zuständige Behörde weiter.
Staat und Politik
- Grundgesetz
- Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt seit 1949 und legt die Grundrechte und den Aufbau des Staates fest.
- Grundrechte
- Grundrechte sind im Grundgesetz garantierte Rechte, zum Beispiel Menschenwürde, Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung. Sie binden alle staatlichen Stellen.
- Bundestag
- Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament auf Bundesebene. Er beschließt Gesetze und wählt den Bundeskanzler.
- Bundesrat
- Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer auf Bundesebene. Bei vielen Gesetzen muss er zustimmen, bevor sie in Kraft treten.
- Bundeskanzler
- Der Bundeskanzler ist der Regierungschef in Deutschland. Er wird vom Bundestag gewählt und leitet die Bundesregierung.
- Bundespräsident
- Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er vertritt das Land nach außen und unterschreibt Gesetze, bevor sie gelten.
- Bundesverfassungsgericht
- Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht für Fragen rund um das Grundgesetz. Es kann Gesetze für verfassungswidrig erklären.
- Legislative
- Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. In Deutschland sind das Bundestag und Bundesrat.
- Exekutive
- Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Dazu gehören Regierung und Verwaltung, die Gesetze umsetzen.
- Judikative
- Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Sie besteht aus den unabhängigen Gerichten.
- Gewaltenteilung
- Gewaltenteilung bedeutet, dass Legislative, Exekutive und Judikative getrennt sind und sich gegenseitig kontrollieren. So soll verhindert werden, dass eine Institution zu viel Macht bekommt.
- Föderalismus
- Föderalismus beschreibt die Aufteilung der Staatsgewalt zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern. Beide Ebenen haben eigene Zuständigkeiten.
- Rechtsstaat
- Im Rechtsstaat ist staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Bürgerinnen und Bürger können sich gegen staatliche Entscheidungen vor Gericht wehren.
- Demokratie
- Demokratie ist eine Staatsform, in der die Macht vom Volk ausgeht, meist ausgeübt durch Wahlen und gewählte Vertretungen.
- Wahlrecht
- Das Wahlrecht ist das Recht, zu wählen (aktives Wahlrecht) oder gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Bei Bundestagswahlen gilt es in der Regel ab 18 Jahren für deutsche Staatsangehörige.
- Erststimme
- Mit der Erststimme wählt man bei der Bundestagswahl eine Person direkt im eigenen Wahlkreis.
- Zweitstimme
- Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Sie entscheidet, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag bekommt.
- 5-Prozent-Hürde
- Die 5-Prozent-Hürde besagt, dass eine Partei mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen braucht, um regulär in den Bundestag einzuziehen.
- Fraktion
- Eine Fraktion ist der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei im Parlament.
- Koalition
- Eine Koalition ist ein Zusammenschluss mehrerer Parteien, um gemeinsam eine Regierung zu bilden, wenn keine Partei allein die Mehrheit hat.
- Opposition
- Die Opposition besteht aus den Parteien im Parlament, die nicht Teil der Regierung sind. Sie kontrolliert die Regierung und macht eigene Vorschläge.
- Ministerpräsident
- Der Ministerpräsident ist der Regierungschef eines Bundeslandes, vergleichbar mit dem Bundeskanzler auf Bundesebene.
- Landtag
- Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes. Er wählt in der Regel den Ministerpräsidenten und beschließt Landesgesetze.
- Bundesland
- Ein Bundesland ist eines der 16 Länder, aus denen die Bundesrepublik Deutschland besteht. Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung und Verwaltung.
- Kommune (Gemeinde)
- Eine Kommune, zum Beispiel eine Stadt oder Gemeinde, ist die unterste Verwaltungsebene in Deutschland, unterhalb von Bund und Bundesland.
Geschichte
- Nationalsozialismus
- Der Nationalsozialismus war die Ideologie und Herrschaft der NSDAP unter Adolf Hitler von 1933 bis 1945, verbunden mit Diktatur, Krieg und Massenmord.
- Holocaust (Shoah)
- Der Holocaust, auch Shoah genannt, war die systematische Ermordung von etwa sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden durch das nationalsozialistische Deutschland.
- Antisemitismus
- Antisemitismus bezeichnet Feindschaft, Vorurteile oder Hass gegenüber Jüdinnen und Juden. Er ist in Deutschland historisch und aktuell ein wichtiges Thema der politischen Bildung.
- DDR
- Die DDR (Deutsche Demokratische Republik) war der ostdeutsche Staat von 1949 bis 1990, geprägt von einer sozialistischen Einparteienherrschaft.
- Berliner Mauer
- Die Berliner Mauer wurde 1961 von der DDR gebaut und trennte Ost- und West-Berlin. Sie fiel am 9. November 1989.
- Wiedervereinigung
- Die Wiedervereinigung bezeichnet den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990.
- Kalter Krieg
- Der Kalte Krieg war der politische und militärische Gegensatz zwischen den USA und der Sowjetunion nach 1945, in dessen Verlauf auch Deutschland geteilt wurde.
Gesellschaft und Alltag
- Sozialstaat
- Der Sozialstaat ist ein Grundprinzip Deutschlands, wonach der Staat für soziale Sicherheit sorgt und soziale Unterschiede abmildert, unter anderem über die Sozialversicherung.
- Sozialversicherung
- Die Sozialversicherung ist der Sammelbegriff für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Beschäftigte sind in der Regel Pflichtmitglieder.
- Krankenversicherung
- Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente. Eine Krankenversicherung zu haben ist in Deutschland Pflicht.
- Rentenversicherung
- Die Rentenversicherung zahlt im Alter oder bei Erwerbsminderung eine Rente, finanziert aus Beiträgen während des Arbeitslebens.
- Arbeitslosenversicherung
- Die Arbeitslosenversicherung zahlt bei Arbeitslosigkeit für eine begrenzte Zeit eine finanzielle Unterstützung, das Arbeitslosengeld.
- Kirchensteuer
- Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben und meist zusammen mit der Einkommensteuer vom Finanzamt eingezogen.
- Gewerkschaft
- Eine Gewerkschaft vertritt die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zum Beispiel bei Löhnen und Arbeitsbedingungen.
- Tarifvertrag
- Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite über Löhne und Arbeitsbedingungen für eine Branche oder ein Unternehmen.
- Mindestlohn
- Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte niedrigste Stundenlohn, den Arbeitgeber zahlen müssen.
- Integrationskurs
- Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Er richtet sich vor allem an Zugewanderte und endet mit dem Leben-in-Deutschland-Test.
- Volkshochschule
- Eine Volkshochschule ist eine Einrichtung der Erwachsenenbildung. Viele Volkshochschulen bieten Integrationskurse an und sind zugelassene Prüfstellen für den Einbürgerungstest.
- Einbürgerung
- Einbürgerung bezeichnet den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Antrag, meist nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland.
- Aufenthaltstitel
- Ein Aufenthaltstitel ist die amtliche Erlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer, sich in Deutschland aufzuhalten, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
- Niederlassungserlaubnis
- Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der in der Regel weitergehende Rechte gibt als eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
- Ausländerbehörde
- Die Ausländerbehörde ist die Behörde, die für Aufenthaltstitel und aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig ist.
- Einbürgerungsbehörde
- Die Einbürgerungsbehörde bearbeitet Anträge auf Einbürgerung und prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Meldepflicht
- Die Meldepflicht verlangt, den eigenen Wohnort bei der Meldebehörde anzumelden, meist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
- Schulpflicht
- Die Schulpflicht verpflichtet Kinder in Deutschland, für eine bestimmte Anzahl von Jahren eine Schule zu besuchen. Sie gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.