Frage 65 · Bundesweite Frage
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- A Gesetze zu entwerfen.
- B die Bundesregierung zu kontrollieren.
- C die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- D das Bundeskabinett zu bilden. ✓ Richtige Antwort
Erklärung
Die Kernaufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Bundesregierung. Die Bildung des Bundeskabinetts gehört nicht zu seinen Aufgaben; die Minister werden auf Vorschlag des Kanzlers ernannt und formell vom Bundespräsidenten ernannt.
Tipps
- Achten Sie auf Aufgaben, die mit der Gewaltenteilung verbunden sind: Das Parlament macht Gesetze, wählt den Kanzler und kontrolliert die Regierung, ernennt jedoch keine Minister.
- Achten Sie auf Schlüsselwörter wie 'Bundeskabinett' oder 'Minister'—diese deuten auf die Bildung der Exekutive hin, nicht auf eine parlamentarische Funktion.
- Verwenden Sie das Ausschlussverfahren: Wenn eine Option eindeutig die Gesetzgebung, die Kontrolle oder die Wahl des Kanzlers beschreibt, gehört sie wahrscheinlich zum Bundestag.
- Denken Sie daran, dass die Kabinettsbildung die Vorschläge des Kanzlers und die Ernennungen des Bundespräsidenten umfasst, nicht eine parlamentarische Abstimmung.
