Frage 58 · Bundesweite Frage
Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
- A die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
- B die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ✓ Richtige Antwort
- C die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident
- D die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident
Erklärung
Nach Artikel 64 des Grundgesetzes werden die Bundesministerinnen und Bundesminister auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Andere Amtsträger, wie die Präsidentinnen/Präsidenten des Bundestages, Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichts, haben keine exekutiven Ernennungsbefugnisse für die Bundesregierung.
Tipps
- Achten Sie auf Schlüsselwörter wie "ernennen" und verknüpfen Sie diese mit verfassungsmäßigen Rollen.
- Denken Sie daran: Das Staatsoberhaupt nimmt formelle Ernennungen vor; die Regierungschefin/der Regierungschef schlägt vor.
- Schließen Sie parlamentarische oder gerichtliche Amtsträger aus – sie haben in der Regel keine Befugnis, exekutive Minister zu ernennen.
- Das Wissen um spezifische Grundgesetzartikel (z.B. Art. 63–64) hilft, Vorschlags- und Ernennungsbefugnisse zu unterscheiden.
