Frage 281 · Bundesweite Frage
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine…
Original auf Deutsch (so steht die Frage im echten Test)
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
- A Meinungsfreiheit
- B Gleichbehandlung ✓ Richtige Antwort
- C Versammlungsfreiheit
- D Freizügigkeit
Erklärung
Der Ausschluss von einer öffentlichen Einrichtung aufgrund der Hautfarbe ist Diskriminierung und verletzt das verfassungsmäßige Prinzip der Gleichbehandlung (Gleichheit vor dem Gesetz). In Deutschland ist eine ungleiche Behandlung aufgrund von Merkmalen wie Rasse oder Herkunft verboten.
Tipps
- Achten Sie auf Schlüsselwörter, die auf Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale (z. B. Hautfarbe, Herkunft, Religion) beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen hinweisen—dies deutet auf Gleichheitsrechte hin.
- Unterscheiden Sie zwischen Freiheiten: Meinung bezieht sich auf das Äußern von Ansichten; Versammlung betrifft das Zusammenkommen in der Öffentlichkeit; Freizügigkeit bezieht sich auf die Wahl des Wohnsitzes oder Reisens.
- Nutzen Sie das Ausschlussverfahren: Wenn es in der Situation um unfaire Behandlung und nicht um Rede, Versammlung oder Bewegung geht, handelt es sich um ein Gleichheitsproblem.
